Richtlinie zu bezahlten Partnerschaften

Posts, die durch die Werbedienste von X gesponsert werden, erhalten die Beschriftung „Gesponsert“ und müssen unsere Richtlinien für X Ads einhalten. Aber auch organische, nicht gesponserte posts können als bezahlte Produktplatzierung, Produktempfehlung oder Werbung („Bezahlte Partnerschaften“) betrachtet werden.  

 

Einige Beispiele für bezahlte Partnerschaften:

 

  • Ein*e Nutzer*in, z. B. ein Gestalter oder eine Marke, hat eine Entschädigung für einen post erhalten oder könnte sie erhalten (z. B. in Form von Geld, Geschenken, ausgeliehene Produkte oder anderen Belohnungen oder Anreizen).

  • Ein post wird im Rahmen einer kommerziellen Beziehung erstellt oder steht in Verbindung damit (z. B. durch ein aktuelles oder vor Kurzem abgeschlossenes Arrangement als „Markenbotschafterin“).

  • Ein post umfasst einen beigefügten Link oder einen Rabattcode, durch der Nutzer einen Vorteil, einen Anreiz oder eine Belohnung erhält.

 

Für posts, die im Rahmen einer bezahlten Partnerschaft als organische posts gepostet wurden, muss die kommerzielle Natur der betreffenden Inhalte klar und deutlich sichtbar offengelegt werden. Beispiel: „#bezahltePartnerschaft“, „#gesponsert“, „#Werbung“.

 

Falls dieser Sachverhalt nicht angemessen, klar und deutlich offengelegt wird, können Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen werden.

 

Nutzer*innen wie Gestalter*innen und Marken, die an bezahlten Partnerschaften beteiligt sind, sind zusätzlich zur Einhaltung der X Regeln dafür verantwortlich, das sie alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Werbegesetze sowie, sofern anwendbar, FTC-Vorschriften, u. a. die Leitlinien der FTC zur Verwendung von Empfehlungen und Referenzen in der Werbung.

 

Welche Regeln und Leitlinien für bezahlte Partnerschaften gelten, kann von Land zu Land und mit der Zeit variieren. Daher musst du stets sicherstellen, dass du alle neuesten Regeln und Leitlinien im betreffenden Land einhältst. 



Die folgenden Punkte gelten auch für das Vereinigte Königreich: 

 

Gestalter*innen müssen alle erforderlichen anwendbaren Offenlegungen zur Angabe der kommerziellen Natur ihrer Inhalte aufführen, z. B. „#ad“. Denke daran, dass für alle posts mit kommerziellem Zweck eine Offenlegung erforderlich ist. Darunter fallen u. a. Posts zur eigenen Marke, die von Nutzer*innen mit einem kommerziellen Interesse an der betreffenden Marke (z. B. einem Firmenchef) verfasst wurden.

 

Falls dieser Sachverhalt nicht angemessen, klar und deutlich wie im allgemeinen Abschnitt oben erwähnt offengelegt wird, können Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen werden. 

 

Weitere Informationen finden Gestalter*innen im Dokument Influencers' Guide to Making Clear that Ads are Ads, das vom Committee of Advertising Practice (CAP) und von der Competition & Markets Authority (CMA) bereitgestellt wird.

 

Nutzer*innen, die glauben, eine bezahlte Partnerschaft gesehen zu haben, die nicht als solche offengelegt wurde, können dies direkt der relevanten Marke oder einer zuständigen Aufsichtsbehörde melden, z. B. der Advertising Standards Authority (ASA).

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