So genehmigst du Followeranfragen oder lehnst sie ab

So genehmigst du eine Followeranfrage oder lehnst sie ab
Schritt 1

Tippe im oberen Menü dein Profil-Symbol an.

Schritt 2

Tippe Followeranfragen an.

Schritt 3

Du siehst eine Liste aller Followeranfragen.

Schritt 4

Tippe das Häkchen an, wenn du die Anfrage genehmigen möchtest, oder tippe das X an, wenn du sie ablehnen möchtest.

Schritt 1

Im oberen Menü siehst du entweder ein Navigationsmenü-Symbol  oder dein Profil-Symbol. Tippe das jeweilige Symbol an.

Schritt 2

Tippe Followeranfragen an.

Schritt 3

Du siehst eine Liste aller Followeranfragen.

Schritt 4

Tippe das Häkchen an, wenn du die Anfrage genehmigen möchtest, oder tippe das X an, wenn du sie ablehnen möchtest.

Schritt 1

Gehe in der Menünavigation links oben zum Symbol Mehr 

Schritt 2

Navigiere zu Followeranfragen oben in der Menüliste.

Schritt 3

Klicke oder tippe dann auf Followeranfragen, damit du die Nutzer siehst, die dir folgen möchten.

Schritt 4

Klicke oder tippe auf Akzeptieren oder Ablehnen.

Hinweis: Accounts mit öffentlichen posts müssen Followeranfragen nicht genehmigen. Du kannst Followeranfragen auch auf mobile.twitter.com genehmigen.

In deinem Profil ist keine Mitteilung zu Followeranfragen zu sehen?
 

  • Vielleicht hast du nur öffentliche posts. Du kannst deine posts schützen, um zu steuern, wer dir folgen kann. Dazu passt du deine Einstellungen für Datenschutz und Sicherheit an.
  • Personen mit öffentlichen posts haben nicht die Möglichkeit, Follower zu genehmigen. Wenn du deine posts vorher geschützt hattest, jetzt aber öffentliche posts nutzt, werden ausstehende Followeranfragen nicht automatisch genehmigt. Diese Personen müssen dir erneut folgen.
  • Es gibt vielleicht keine neuen Followeranfragen. Wenn keine Anfragen vorliegen, wird in deinem Profil keine Mitteilung angezeigt.
  • Wenn dir in einer E-Mail mitgeteilt wurde, dass eine neue Followeranfrage vorliegt, diese aber nicht in deinen ausstehenden Anfragen zu sehen ist, hat die Person die Anfrage vermutlich in der Zwischenzeit zurückgezogen.

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