Über Ausnahmen im öffentlichen Interesse auf X

Was bedeutet „im öffentlichen Interesse“?

X hat klare Richtlinien, welche Inhalte und Verhaltensweisen gegen die X Regeln verstoßen, und wir ergreifen angemessene Maßnahmen gegen Inhalte und Accounts, die gegen unsere Regeln verstoßen. Wir sind uns jedoch bewusst, dass es manchmal im öffentlichen Interesse ist, Nutzer*innen Posts sehen zu lassen, die eigentlich gegen unsere Richtlinien verstoßen. Im öffentlichen Interesse sind Inhalte unserer Auffassung nach dann, wenn sie direkt zum Verständnis oder zur Diskussion einer Angelegenheit beitragen, die die Öffentlichkeit betrifft.

In bestimmten, seltenen Fällen lassen wir Posts von gewählten Vertreter*innen und Regierungsbeamt*innen möglicherweise stehen, weil ein erhebliches öffentliches Interesse daran besteht, ihre Aktionen und Aussagen zu kennen und diskutieren zu können. Stattdessen verbergen wir den Post hinter einem Hinweis, der den Kontext für den Regelverstoß erklärt. Nutzer*innen können auf diesen Hinweis klicken, wenn sie den Post trotzdem anzeigen möchten. Wenn ein Post hinter diesem Hinweis verborgen ist, wird auch die Möglichkeit zur Interaktion mit dem Post eingeschränkt. Er kann nicht mit „Gefällt mir“ markiert, repostet oder auf X geteilt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass der Post nicht aufgrund von Algorithmen durch X empfohlen wird. Diese Aktionen sollen die Reichweite des Posts einschränken und gleichzeitig der Öffentlichkeit die Möglichkeit lassen, ihn anzuzeigen und zu diskutieren.


Wann ist es im öffentlichen Interesse, den Zugriff auf einen Post bestehen zu lassen?


Wir entscheiden selbst, ob ein Post, der eigentlich gegen die X Regeln verstößt, im öffentlichen Interesse ist. Dabei wenden wir folgende Kriterien und Verfahren an:
 

Kriterien für Ausnahmen
 

  1. Der Post verstößt gegen eine oder mehrere X Regeln.
  2. Der Post wurde von einem Account mit hohem Profil gepostet.
  3. Der Account repräsentiert ein aktuelles oder potenzielles Mitglied einer lokalen, staatlichen, nationalen oder überstaatlichen Regierungs- oder Gesetzgebungsbehörde:
    1. Derzeitige*r Inhaber*in einer gewählten oder ernannten Führungsposition in einem Regierungs- oder Gesetzgebungsorgan ODER
    2. Kandidat*innen oder nominierte Personen für ein politisches Amt ODER
    3. Registrierte politische Parteien
       

Verfahren
 

  1. Unser Global Enforcement Team eskaliert jeden Post, der alle oben definierten Kriterien erfüllt, zur sekundären Überprüfung durch das Trust & Safety Team.

  2. Unser Trust & Safety Team beurteilt den Post und gibt eine Empfehlung ab, ob es im öffentlichen Interesse liegt, den Zugriff auf den Post bestehen zu lassen. Dabei werden der lokale Kontext und das Schadenspotenzial im wirklichen Leben berücksichtigt. Weitere Details siehe unten. 

  3. Führende Leiter*innen von Trust & Safety fällen die endgültige Entscheidung, ob der Post entfernt oder der Hinweis angezeigt wird.

 

So wägen wir das Risiko eines Schadens gegen das öffentliche Interesse ab 


Die Ausnahme im öffentlichen Interesse bedeutet nicht, dass Amtsträger*innen, die unter diese Regelung fallen, posten können, was sie wollen, selbst wenn es gegen die X Regeln verstößt. Bei der Entscheidung, ob ein Post entfernt oder hinter einem Hinweis verborgen werden soll, wird das potenzielle Risiko und die Schwere des Schadens gegen das öffentliche Interesse am Post abgewägt. Wenn das Risiko eines Schadens höher und/oder schwerwiegender ist, ist es weniger wahrscheinlich, dass wir eine Ausnahme machen. In folgenden Fällen ist es wahrscheinlicher, dass wir den Hinweis auf einen regelwidrigen Post anwenden:

  • Der Post wendet sich im Rahmen einer öffentlichen Debatte oder eines Aufrufs zum Protest an andere Regierungsbeamt*innen oder gewählte Amtsträger*innen oder Institutionen.
  • Der eigentliche Punkt des Posts ist für die öffentliche Rolle des Autors/der Autorin oder des Ziels relevant.
  • Der Post stellt wichtigen Kontext für laufende geopolitische Ereignisse oder Probleme bereit.
  • Es ist wichtig, den Inhalt verfügbar zu lassen, damit er dokumentiert wird und Personen zur Rechenschaft gezogen werden können.
     

In folgenden Fällen ist es wahrscheinlicher, dass wir den Post entfernen, ohne den Hinweis anzuwenden:

  • Der Post umfasst einen deklarativen Handlungsaufruf, der einer bestimmten Person oder Gruppe Schaden zufügen kann.
  • Der Post gibt Informationen weiter oder stellt ein Verhalten dar, die oder das die Ausübung der Grundrechte einer Person direkt beeinträchtigen könnten.
     

Wir sind uns bewusst, dass viele den Wunsch nach einer einfachen Entscheidung – Ja oder Nein – hegen. Leider ist das in der Realität nicht möglich. Dies ist Neuland für alle – ein Dienst, der von Staatsoberhäuptern der Welt dazu genutzt wird, direkt mit ihren Wähler*innen oder anderen Staatsoberhäuptern zu kommunizieren und über Neuerungen zu informieren – und jede Entscheidung, die wir treffen, schafft einen neuen Präzedenzfall. Unserer Überzeugung nach ist es entscheidend wichtig, dass wir jeden Fall einzeln und in einer Weise bewerten, die den Kontext und die Geschichte des Accounts berücksichtigt. Je mehr Posts wir auswerten und je mehr Entscheidungen wir treffen, desto mehr können wir auf diese Fallgeschichte zurückgreifen, was zukünftige Beschlüsse erleichtern sollte.

Die folgenden Informationen bieten einen allgemeinen Überblick über die Überlegungen bezüglich verschiedener X Regeln, anhand derer wir beurteilen, ob ein Post entfernt oder der Hinweis angewendet werden soll. Wie bei allen unseren Richtlinien beachten wir auch bei der Durchsetzung unserer Regeln weiterhin die örtlichen Gesetze und andere Grundsätze, einschließlich der Meinungsfreiheit. Auch wenn Inhalte für die Ausnahme im öffentlichen Interesse in Frage kommen, halten wir uns nach wie vor an die geltenden lokalen Gesetze, wie in unserer Richtlinie zu in einem Land zurückgezogenen Inhalten erläutert wird.
 

Wann es weniger wahrscheinlich ist, dass wir einer Ausnahme stattgeben
 

Terrorismus/Gewalttätiger ExtremismusDu darfst nicht Terrorismus und gewalttätigen Extremismus androhen oder fördern. 

Auf X ist kein Platz für terroristische Organisationen oder gewalttätige Extremistengruppen, und ebenso wenig für Personen, die mit ihnen sympathisieren und ihre illegalen Aktivitäten befördern. Angesichts der schwerwiegenden körperlichen Schäden, die sich aus den Aktivitäten dieser Gruppen ergeben können, gehen wir davon aus, dass es hier keine Ausnahme im öffentlichen Interesse geben sollte. 

 

GewaltDu darfst einer Einzelperson bzw. einer Gruppe von Menschen keine Gewalt androhen. Außerdem verbieten wir Gewaltverherrlichung. 

Inhalte, die Gewalt androhen oder verherrlichen, können zu äußerst schwerwiegenden und unmittelbaren Schäden führen, die zu den schwersten Folgen zählen, die unsere Regeln verhindern sollen. Ausnahmen im öffentlichen Interesse sind daher unwahrscheinlich. Insbesondere in Fällen, in denen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Inhalt im wirklichen Leben zu tatsächlichem oder wahrscheinlichem Schaden führen würde, entscheiden wir eher, dass der Inhalt entfernt wird. In sehr seltenen Fällen können wir entscheiden, dass der Inhalt eine Ausnahme im öffentlichen Interesse rechtfertigt, wenn eine schwächere Verbindung zu tatsächlicher Gewalt besteht oder wenn X die einzige Informationsquelle ist.

 

Illegale oder bestimmte regulierte Waren oder Dienstleistungen: Du darfst unseren Dienst nicht für rechtswidrige Zwecke oder zur Förderung illegaler Aktivitäten nutzen. Unter anderem darfst du keine illegalen Waren oder Dienstleistungen oder bestimmte Arten von reglementierten Waren oder Dienstleistungen verkaufen, kaufen oder Transaktionen damit ermöglichen. 

Im Bemühen, das Potenzial für Schaden in der wirklichen Welt zu verringern, erlauben wir es nicht, X für ungesetzliches Verhalten oder zur Förderung illegaler Aktivitäten zu nutzen. In seltenen Fällen, zum Beispiel wenn dadurch, dass wir den Inhalt öffentlich stehen lassen, der Inhalt dokumentiert wird oder Personen zur Rechenschaft gezogen werden können, kann es sein, dass wir den Inhalt lediglich hinter dem Hinweis verbergen.

 

Selbstmord oder Selbstverletzung: Du darfst Selbstmord oder Selbstverletzung nicht fördern oder dazu ermutigen. 

Soziale Ansteckung durch Inhalte zur Selbstverletzung ist ein schwerwiegender und unmittelbarer Schaden, der auf dem Service möglich ist. Die Ausnahme im öffentlichen Interesse wiegt wahrscheinlich nicht schwerer als das Potenzial für Schaden im wirklichen Leben. Manchmal können wir Inhalte hinter einem Hinweis verbergen, wenn es sich um übertreibende politische Äußerungen handelt, insbesondere wenn sie sich im Rahmen einer relevanten öffentlichen Debatte gegen andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens richten. Im Zweifelsfall entfernen wir Inhalte jedoch, wenn sie sich gegen Privatpersonen richten oder wenn es wahrscheinlich ist, dass sie im wirklichen Leben Schaden anrichten.

 

Integrität von Wahlen: Es ist nicht erlaubt, die Dienste von X mit dem Ziel zu nutzen, Wahlen zu manipulieren oder zu beeinträchtigen. Darunter fällt das Posten oder Teilen von Inhalten, die sich negativ auf die Wahlbeteiligung auswirken könnten oder falsche Angaben zum Termin, Ort oder Ablauf einer Wahl enthalten. 

Die Teilnahme an freien und fairen Wahlen ist ein grundlegendes Menschenrecht. X betrachtet Aktivitäten, die die Fähigkeit einer Person zur Teilnahme an einer Wahl beeinträchtigen oder versuchen, sie irrezuführen oder von der Teilnahme abzuhalten, als erheblichen Schaden. Es mag ein großes öffentliches Interesse an der Tatsache bestehen, dass ein*e Amtsträger*in Inhalte geteilt hat, die gegen diese Regel verstoßen. Angesichts der Schwere des Schadens, der eintritt, wenn Nutzer*innen durch die Inhalte irregeführt oder beeinflusst werden, ist es jedoch sehr unwahrscheinlich, dass solche Inhalte auf der Plattform verbleiben.

 

Private Informationen:Du darfst die privaten Informationen anderer Personen (z. B. Telefonnummer und Adresse) nicht ohne deren ausdrückliche Genehmigung veröffentlichen oder einstellen. Wir verbieten auch, damit zu drohen, private Informationen preiszugeben oder andere dazu zu verleiten, dies zu tun.

Die Weitergabe personenbezogener Daten einer Person kann sowohl auf X als auch außerhalb von X schwerwiegende und unmittelbare Schäden verursachen. Es ist unwahrscheinlich, dass Ausnahmen im öffentlichen Interesse diesen Schaden überwiegen, da die Opfer geschützt werden müssen. Es kann jedoch ein großes öffentliches Interesse daran bestehen, dass ein*e Amtsträger*in mit der Weitergabe von Inhalten droht, die gegen diese Regel verstoßen. Daher können wir Ausnahmen machen, wenn die personenbezogenen Informationen selbst nicht vorhanden sind.
 

Wann es eher wahrscheinlich ist, dass wir einer Ausnahme stattgeben
 

Hass schürendes Verhalten:Inhalte, die Gewalt gegen andere aufgrund von Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, nationaler Herkunft, sexueller Orientierung, Geschlecht, geschlechtlicher Identität, religiöser Zugehörigkeit, Alter, Behinderung oder ernster Krankheit fördern oder andere aus diesen Gründen bedrohen oder belästigen. Darunter fallen Inhalte, die andere Personen aufgrund ihrer geschützten Eigenschaften entmenschlichen oder Furcht vor ihnen wecken.

X ermöglicht einen wertvollen direkten Zugang zu mächtigen Personen. Dass Äußerungen öffentlich festgehalten werden, stärkt die Rechenschaftspflicht. Dieser Wert wird gegen die Wahrscheinlichkeit und die Schwere eines tatsächlichen oder potenziellen Schadens im wirklichen Leben abgewägt, der mit einem Verstoß gegen diese Richtlinien verbunden ist. Zum Beispiel können wir politische Äußerungen, die Teil einer öffentlichen Debatte sind, hinter einem Hinweis stehen lassen. Wir berücksichtigen bei der Beurteilung von Hass schürendem Verhalten eine Reihe von Faktoren und fällen die Entscheidung über die zu ergreifenden Maßnahmen, z. B. eine Einschränkung der Sichtbarkeit oder eine Entfernung, basierend auf Indizien für die Wahrscheinlichkeit von tatsächlichen oder wahrscheinlichen Schäden im wirklichen Leben.

 

Missbrauch/Belästigung:Du darfst dich nicht an der zielgerichteten Belästigung von Personen beteiligen oder andere dazu anstiften. Darunter fallen Inhalte, die leugnen, dass Massenmord oder andere Ereignisse mit zahlreichen Opfern stattgefunden haben, wenn wir verifizieren können, dass das Ereignis stattgefunden hat, und wenn die Inhalte im Kontext von Missbrauch geteilt werden, oder wenn aggressive Beleidigungen mit dem Ziel geäußert werden, andere zu belästigen oder einzuschüchtern.

X ermöglicht einen wertvollen direkten Zugang zu Regierungsbeamt*innen und gewählten Vertreter*innen. Dass Äußerungen öffentlich festgehalten werden, stärkt die Rechenschaftspflicht. Dieser Wert wird gegen die Schwere des mit dem Verstoß gegen diese Richtlinien verbundenen Schadens und die Wahrscheinlichkeit eines Schadens im wirklichen Leben abgewägt. Zum Beispiel können Posts im Zusammenhang mit hitzigen Debatten über Angelegenheiten der öffentlichen Ordnung Beleidigungen enthalten. Es ist wahrscheinlicher, dass wir einen Post entfernen, wenn sich der Inhalt gegen eine Privatperson ohne relevanten politischen Kontext richtet.

 

Sensible Medien:Du darfst keine Medien teilen, die grafisch dargestellte oder grausame Inhalte in Bezug auf Tod, Gewalt oder schwere Körperverletzung exzessiv darstellen. Hierzu gehören auch gewalttätige Inhalte, die mit sadistischer Absicht geteilt werden. 

X ermöglicht einen wertvollen direkten Zugang zu mächtigen Personen. Dass Äußerungen im Zusammenhang mit wichtigen historischen Ereignissen öffentlich festgehalten werden, stärkt die Rechenschaftspflicht. Dieser Wert wird gegen die Wahrscheinlichkeit und die Schwere des tatsächlichen oder potenziellen Schadens abgewogen, der mit dem Verstoß gegen diese Richtlinie verbunden ist.

Hinweis: Angesichts des akuten Schadens, den Medien im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern, nicht einvernehmlicher Nacktheit und gewaltsamen sexuellen Übergriffen den Opfern zufügen können, rechnen wir in diesen Fällen nicht damit, dass der Ausnahme stattgegeben wird. Darüber hinaus entfernen wir Inhalte und wenden keinen Hinweis an, wenn ein Verstoß gegen urheberrechtlich geschütztes Material vorliegt.