Richtlinie zur angemessenen Nutzung

Für bestimmte Nutzungen von urheberrechtlich geschütztem Material ist keine Genehmigung des Rechteinhabers erforderlich. In den USA wird dies als „Fair Use“ (angemessene Nutzung) bezeichnet. Auch andere Länder kennen dieses Konzept.

Ob die Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials in einem bestimmten Fall eine angemessene Nutzung darstellt, wird im letzten Schritt gerichtlich entschieden. Gerichte untersuchen die Argumente, mit denen eine angemessene Nutzung belegt wird, anhand von vier Faktoren:

  • Zweck und Art der Nutzung
    • Wie wird das Originalwerk genutzt und ist die neue Nutzung kommerziell? Bei einer Umgestaltung wird dem Originalwerk etwas hinzugefügt: Kommentare, eine Kritik, eine Erläuterung oder zusätzlicher Kontext sind einige Beispiele hierfür. Umgestaltungen, die nicht kommerzieller Natur sind, werden wahrscheinlich eher als angemessene Nutzung aufgefasst.
  • Art des kopierten Werks
    • Worum handelt es sich bei dem kopierten Werk? Geht es um Sachinformationen (z. B. eine Aufzeichnung eines historischen Ereignisses) oder um Fiktion (z. B. einen Roman oder einen Spielfilm)? Die Nutzung von Sachinformationen wird eher als angemessen aufgefasst.
  • Menge und Anteil des kopierten Werks
    • Welcher Anteil des Werks wurde kopiert? Werden kurze Auszüge kopiert, so wird das wahrscheinlich eher als angemessene Nutzung aufgefasst, als wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk in seiner Gesamtheit kopiert wird.
  • Auswirkung auf den Wert des kopierten Werks
    • Beeinträchtigt die Tatsache, dass das Werk kopiert wurde, seinen potenziellen Absatzmarkt, da im Prinzip ein Ersatzwerk geschaffen wurde? Wenn das der Fall ist, wird die Nutzung wahrscheinlich nicht als angemessen betrachtet.


Ob eine angemessene Nutzung vorliegt, wird von Fall zu Fall entschieden. Es gibt keine klare Formel für die Entscheidung, ob eine Nutzung als angemessen gilt. Wenn du nicht sicher bist, ob eine bestimmte Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks angemessen ist, solltest du dich rechtlich beraten lassen. X kann dir keine Rechtsberatung dahingehend erteilen, ob deine Nutzung als angemessen gelten würde.
 

Weitere Informationen zur angemessenen Nutzung:

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