Gesetz über digitale Dienste

Informationen zur Option für außergerichtliche Einigung und Rechtsbehelf im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste der Europäischen Union

Wenn du ein*e Empfänger*in des X Dienstes in der EU bist und meinst, dass wir bei der Entscheidung,

(i) ob der Zugriff auf Informationen auf dem X Dienst entfernt oder deaktiviert wird oder ihre Sichtbarkeit beschränkt wird,

(ii) ob die Bereitstellung des X Dienstes für einen oder mehrere Empfänger*innen und/oder ihre(n) Account(s) ganz oder teilweise gesperrt oder beendet wird oder

(iii) ob die Fähigkeit, Informationen, die von einem oder mehreren Empfänger*innen monetarisiert werden, gesperrt, beendet oder anderweitig eingeschränkt wird,

wobei dieser Entscheidung zugrunde liegt, dass Informationen, die auf dem X Dienst bereitgestellt werden, illegal sind oder gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, einen Fehler gemacht haben, kannst du durch unser internes Einspruchverfahren, das hier beschrieben ist, gegen unsere Entscheidung Einspruch einlegen. Alternativ oder zusätzlich bist du berechtigt, ein Organ für außergerichtliche Einigung, das vom Koordinator für digitale Dienste im relevanten EU-Mitgliedstaat zertifiziert wurde, zur Lösung des Disputs bezüglich einer solchen Entscheidung auszuwählen.

X wird sich mit dem ausgewählten zertifizierten Organ für außergerichtliche Einigung in Verbindung setzen, damit der Disput gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) gelöst werden kann. Du solltest dir bewusst sein, dass X durch die Entscheidung eines zertifizierten Organs für außergerichtliche Einigung nicht gebunden ist.

Du hast außerdem die Option eines Rechtsbehelfs, bei dem du deinen Anspruch bei einem zuständigen Gericht in einem EU-Mitgliedstaat verfolgst, und du hast möglicherweise noch andere rechtliche Möglichkeiten. 

Falls du eine außergerichtliche Einigung oder einen Rechtsbehelf in Erwägung ziehst, solltest du eine Rechtsberatung in Erwägung ziehen.

 

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